Luftbestattung
Der Ablauf einer Luftbestattung in Kulmbach
Rechtliche Hinweise zur Luftbestattung in Deutschland
- Zulassung
In Deutschland besteht Bestattungspflicht und Friedhofszwang; das Verstreuen der Asche in der Luft ist hier nicht gestattet. Eine Luftbestattung muss daher im Ausland erfolgen
- Erforderliche Dokumente
Für die Ausfuhr der Asche sind internationale Urkunden und Genehmigungen erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der notwendigen Papiere und koordinieren die Überführung.
Bestattungsvorsorge für eine Luftbestattung
Eine Bestattungsvorsorge für die Luftbestattung ermöglicht es, den eigenen Abschied frühzeitig und selbstbestimmt zu regeln. Gerade bei dieser besonderen Bestattungsform ist es sinnvoll, Wünsche zu Ablauf, Ort und Zeremonie verbindlich festzuhalten.
Da die Luftbestattung in Deutschland nicht erlaubt ist, beraten wir Sie als Bestattungshaus in Kulmbach umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen sowie zur Durchführung in Frankreich oder der Schweiz. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern begleiten wir Sie zuverlässig bei der Planung.
Auch die finanzielle Absicherung kann im Rahmen der Vorsorge geklärt werden. So sind Kosten und Organisation geregelt und Ihre Angehörigen werden im Trauerfall spürbar entlastet.
Weitere Bestattungsarten
Häufig gestellte Fragen zur Luftbestattung
-
In der Schweiz und Frankreich; dort ist das Verstreuen der Asche aus einem Flugzeug oder Ballon erlaubt
-
Ja, eine Teilnahme an Bord des Ballons oder Flugzeugs ist möglich. Es kann ein Trauerredner hinzugezogen werden
-
Nein – aber der Ort der Ausstreuung wird mittels GPS dokumentiert, sodass eine symbolische Erinnerung besteht.